Impfstatus vor der Schwangerschaft
Date
Category
Der Impfstatus ist einer der wenigen Punkte in der Kinderwunschzeit, bei dem sich mit wenig Aufwand viel erreichen lässt – vorausgesetzt, man kümmert sich rechtzeitig darum. Denn einige der wichtigsten Impfungen sind in der Schwangerschaft nicht mehr möglich, andere werden umgekehrt genau dann empfohlen.
Dieser Artikel folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in der Fassung vom Januar 2026 [1]. Fachbegriffe erklären wir beim ersten Vorkommen; alle Aussagen sind am Ende mit Quellen belegt.
Was ein Antikörpertest (Titer) klären kann – und was nicht
Was zuerst zählt: der Impfausweis, nicht das Labor. Sind zwei Rötelnimpfungen dokumentiert, kann von Immunität ausgegangen werden – Titerkontrollen sind dann nicht erforderlich und werden ausdrücklich nicht empfohlen [2].
Wann ein Titer sinnvoll ist: bei ungeimpften oder einmal geimpften Frauen und bei unklarem Impfstatus – etwa wenn das Impfbuch fehlt [2].
Was ein Titer nicht liefert: eine eindeutige Schutzgrenze. Einen allgemein festgelegten Schutz-Titer gibt es nicht, und die im Handel erhältlichen Tests sind untereinander schlecht standardisiert [2].
Bei Windpocken: Hier ist die Antikörperbestimmung ein Baustein. „Seronegativ“ bedeutet: keine Impfung, keine durchgemachte Erkrankung und kein Antikörpernachweis [1].
Wichtig: Ein Test ersetzt keine Impfung. Fehlt der Schutz, ist eine Lebendimpfung nur vor der Schwangerschaft möglich – mit einem Monat Abstand [1].
Warum der Zeitpunkt entscheidend ist
Impfstoffe lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen:
Lebendimpfstoffe enthalten abgeschwächte Erreger. Dazu gehören die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Sie sind in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht zugelassen [1].
Totimpfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Erreger – etwa die Impfungen gegen Grippe, Keuchhusten, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis. Sie gelten für Schwangere und das Kind als sicher; eine Schwangerschaft ist ausdrücklich kein Hinderungsgrund [1].
Daraus folgt die praktische Regel: Nach einer Lebendimpfung sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden [1]. Nach einer Totimpfung ist kein Abstand einzuhalten [1].
Falls es doch einmal anders kommt: Eine versehentliche Lebendimpfung in der frühen Schwangerschaft ist ausdrücklich kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch [1]. In der Auswertung von mehreren Tausend dokumentierten Röteln- beziehungsweise MMR-Impfungen in der Schwangerschaft wurde über lange Zeit kein Fall einer durch das Impfvirus verursachten Rötelnembryopathie beschrieben; erst kürzlich wurde ein einzelner möglicher Fall publiziert [1].
Vor der Schwangerschaft: was abgeschlossen sein sollte
Impfung | Empfehlung für Frauen im gebärfähigen Alter |
|---|---|
Röteln (als MMR) | Ungeimpft oder unklarer Status: 2 Impfungen. Einmal geimpft: eine weitere Impfung [1] |
Masern (als MMR) | Nach 1970 Geborene ab 18 Jahren mit unklarem Status, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit: einmalige MMR-Impfung [1] |
Windpocken (Varizellen) | Seronegative Frauen mit Kinderwunsch: 2 Impfungen [1] |
Tetanus, Diphtherie, Polio | Fehlende oder unvollständige Impfungen nachholen [1] |
Hepatitis B | Bei bestehender Indikation vor der Schwangerschaft impfen [1] |
Der Hintergrund: Röteln- und Windpocken-Infektionen in der Schwangerschaft können zu Fehlbildungen an einzelnen oder mehreren Organen des Kindes führen; eine Windpockenerkrankung der Mutter rund um die Geburt kann zudem lebensbedrohliche Windpocken beim Neugeborenen auslösen [1]. Masern erhöhen bei Schwangeren das Risiko für eine Lungenentzündung, und es wurden vermehrt vorzeitige Wehen, Frühgeburten und Fehlgeburten beobachtet [1].
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Für Frauen ist bei allen drei MMR-Bestandteilen – Masern, Mumps und Röteln – eine zweimalige Impfung erforderlich, bei Männern reicht für den Rötelnschutz eine einmalige [1]. Und: Weitere MMR-Impfungen sind auch dann unbedenklich, wenn gegen einzelne Bestandteile bereits Immunität besteht [1] – im Zweifel wird also lieber geimpft als lange gesucht.
In der Schwangerschaft: was empfohlen wird
Keuchhusten (Pertussis)
Die STIKO empfiehlt die Impfung zu Beginn des dritten Schwangerschaftsdrittels, also ab der 28. Schwangerschaftswoche – und zwar in jeder Schwangerschaft und unabhängig davon, wann zuletzt gegen Keuchhusten geimpft wurde [1]. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Drittel vorgezogen werden [1].
Der Zweck ist ein anderer als bei den übrigen Impfungen: Es geht vorrangig darum, über die Mutter einen erweiterten Nestschutz für das Neugeborene aufzubauen, das noch nicht selbst geimpft werden kann [1]. Eine spanische Fall-Kontroll-Studie beziffert die Schutzwirkung für Säuglinge unter zwei Monaten auf 88 % [3]. Wurde die Impfung in der Schwangerschaft versäumt, sollte sie bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt nachgeholt werden [1].
Grippe (Influenza)
Empfohlen wird die Impfung mit einem inaktivierten Impfstoff für alle Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel; bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch eine Grunderkrankung bereits ab dem ersten Drittel [1]. Das vorrangige Ziel ist hier der Schutz der Schwangeren selbst, denn eine Schwangerschaft geht mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe einher [1].
Zur Zeitwahl gibt es einen interessanten Nebenbefund: Eine Zusammenfassung von 16 Studien fand bei später in der Schwangerschaft geimpften Frauen stärkere Antikörperantworten – sowohl bei der Mutter als auch im Nabelschnurblut des Kindes [4]. Praktisch bleibt die Grippeimpfung dennoch saisonabhängig: Sie wird im Herbst oder Winter gegeben, wenn sie ansteht.
COVID-19
Gegen mRNA-Impfstoffe in Schwangerschaft und Stillzeit bestehen laut STIKO keine Sicherheitsbedenken [1]. Fehlende Impfstoffdosen sollen Schwangere erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erhalten [1].
Und im ersten Drittel?
Hier sollten nur dringend nötige Impfungen durchgeführt werden. Der Grund ist kein medizinisches Risiko, sondern ein zeitliches: Fehlgeburten sind in der Frühschwangerschaft häufig, und man will vermeiden, dass sie fälschlich mit einer Impfung in Verbindung gebracht werden [1].
Und RSV?
Das Respiratorische Synzytial-Virus ist der häufigste Auslöser schwerer Atemwegsinfektionen bei Säuglingen. In Deutschland läuft der Schutz jedoch nicht über eine Impfung der Schwangeren: Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge unter einem Jahr in ihrer ersten RSV-Saison den monoklonalen Antikörper Nirsevimab – unabhängig von Risikofaktoren [1]. Kinder, die während der Saison zur Welt kommen, sollen ihn möglichst rasch nach der Geburt erhalten, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtsklinik oder bei der U2 [1].
Das Umfeld: die Kokon-Strategie
Neugeborene lassen sich auch indirekt schützen – indem die Menschen um sie herum geimpft sind. Die STIKO empfiehlt für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende, also etwa Partner, Geschwister, Großeltern oder Tagesmütter, alle zehn Jahre eine Keuchhusten-Impfung, nach Möglichkeit spätestens vier Wochen vor dem errechneten Termin [1].
Nach der Geburt
Die Nachuntersuchung am Ende des Wochenbetts eignet sich besonders gut, um Impflücken zu schließen [1]. Frauen, bei denen keine zwei Rötelnimpfungen dokumentiert sind oder die in der Schwangerschaft seronegativ getestet wurden, sollten danach zwei MMR-Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen erhalten [1]. Stillen ist dabei kein Hinderungsgrund: Stillende können alle von der STIKO empfohlenen Impfungen erhalten, mit wenigen Ausnahmen bei bestimmten Reiseimpfungen [1]. Was im Wochenbett sonst noch passiert, liest du unter Wochenbett.
Wann ein ärztliches Gespräch sinnvoll ist
Bevor du versuchst, schwanger zu werden – idealerweise mit dem Impfbuch in der Hand. Fehlt es, kann ein neues angelegt werden.
Wenn du nicht sicher bist, ob du Windpocken hattest.
Wenn du in einem Gesundheits- oder Betreuungsberuf arbeitest – dort gelten zusätzliche Empfehlungen [1].
Wenn eine chronische Erkrankung oder eine Therapie besteht, die das Immunsystem beeinflusst.
Wenn du bereits schwanger bist und deinen Impfschutz überprüfen lassen möchtest.
Übrigens lohnt sich der Blick ins Impfbuch auch für deinen Partner oder deine Partnerin – nicht nur wegen des Keuchhustens.
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt kein ärztliches Gespräch. Welche Impfungen in deiner Situation anstehen, hängt von deinem dokumentierten Impfstatus, deinem Alter und deinen Vorerkrankungen ab.
Passend dazu
Überblick über diese Lebensphase: Schwangerschaft
Was in den ersten Wochen passiert: Frühschwangerschaft
Was du bei Kinderwunsch sonst noch vorbereiten kannst: Ernährung und Fruchtbarkeit
Offene Fragen besprechen: ärztliche Online-Sprechstunde
Quellen
Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2026. Epidemiologisches Bulletin 4/2026, 22. Januar 2026. PDF
Robert Koch-Institut: Schutzimpfung gegen Röteln – Häufig gestellte Fragen und Antworten. Volltext
Godoy P, García-Cenoz M, Rius C et al. Effectiveness of maternal pertussis vaccination in protecting newborn: a matched case-control study. The Journal of Infection 2021;83(5):554–558. DOI 10.1016/j.jinf.2021.08.022. Abstract
Cuningham W, Geard N, Fielding JE et al. Optimal timing of influenza vaccine during pregnancy: a systematic review and meta-analysis. Influenza and Other Respiratory Viruses 2019;13(5):438–452. DOI 10.1111/irv.12649. Volltext
Impfstatus ärztlich prüfen lassen
Impftiter gehören nicht zum Testangebot von Fertia – und der erste Schritt ist ohnehin der Blick ins Impfbuch, in der gynäkologischen oder hausärztlichen Praxis. In der ärztlichen Online-Sprechstunde von Fertia kannst du offene Fragen zu deinem Impfschutz vor einer Schwangerschaft besprechen und ärztlich einordnen lassen.




